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Nachhaltigkeit erhält endlich mehr Gewicht!
Mit der Anpassung des Zweckartikels erlaubt es das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), bei der Vergabe von Aufträgen neben der Wirtschaftlichkeit neu auch soziale sowie erweiterte ökologische Nachhaltigkeitsanforderungen zu stellen. Die Betonung von Qualitätswettbewerb sowie die Vorgabe, dass in Zukunft nicht mehr das «günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten soll, unterstreicht den breiten Konsens zugunsten von mehr Nachhaltigkeit.
Mit einem neuen, auch international fortschrittlichen Zusatz wurde verankert, dass bei Produktion im Ausland weitere wesentliche internationale Arbeitsstandards eingefordert, Nachweise für deren Einhaltung verlangt und Kontrollen durchgeführt werden können. Das neue Gesetz schafft damit auf Bundesebene endlich die nötige Rechtssicherheit, damit Beschaffungsstellen in Zukunft sozial nachhaltig beschaffen können. Es ist zu hoffen, dass die unschöne Regelung, dass «unterschiedliche Preisniveaus in den Ländern» zu berücksichtigen seien, in der Verordnung restriktiv auslegt wird und die Kantone und Gemeinden in ihren Gesetzen und Verordnungen gänzlich darauf verzichten.
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