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EU-Öko-Verordnung könnte negative Folgen für Kleinbäuer:innen haben

Fairtrade unterstützt die Intention der neuen EU-Verordnung, die ökologische Integrität der Produktion zu stärken. Sollte diese in ihrer aktuellen Form umgesetzt werden, hätte sie allerdings negative Auswirkungen auf Fairtrade-zertifizierte Bio-Produzent:innen und -Händler:innen in Afrika, Asien und Lateinamerika.

Worum geht es?
Die 2018 verabschiedete Verordnung umfasst Regeln für die ökologische Produktion und Kennzeichnung solcher Produkte. Sie behandelt Aspekte wie Produktionsstandards, Zertifizierung, Kennzeichnung und Werbung für Bio-Lebensmittel und -Futtermittel. Die neue Verordnung ersetzt die Version von 2007 und gilt für alle ökologischen Produkte, die in der EU oder Nordirland produziert, verarbeitet, verpackt oder importiert werden. Seit Januar 2022 ist die Verordnung für Betreiber in der EU in Kraft, während für Nicht-EU-Länder eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 gilt.

Das kritisiert Fairtrade
Fairtrade fordert die Europäische Union auf, die geltenden Regeln zu vereinfachen, insbesondere die Definition von «Gruppen von Betreibern». Diese müssen als juristische Person ausschliesslich aus ökologischen oder in Umstellung befindlichen Bäuer:innen bestehen, die alle unter der neuen Betriebsgrössen- oder Umsatzgrenze liegen. Das bedeutet: weniger als fünf Hektar Gesamtfläche oder weniger als 25'000 Euro Bio-Umsatz sowie maximal 2000 Mitglieder. Einige Fairtrade-zertifizierte Produzent:innengruppen erfüllen diese Definition, aber die Mehrheit müsste neue juristische Gruppeneinheiten für die EU-Zertifizierung einrichten. Das kostet Geld, ist aufwendig und kompiliert, würde aber nichts an den Strukturen vor Ort ändern.

Zudem müssen die neuen Anforderungen an zugelassene Materialien, insbesondere Pflanzenschutzmittel, weiter geklärt werden, aktuell herrscht in den Anbauländern Unklarheit darüber. Die Verfahren für Rückstandsprüfungen vor dem Import in die EU sind ebenfalls sehr umständlich und müssen vereinfacht werden.

Längere Fristen gefordert
Fairtrade fordert ausserdem, dass nach Klärung der Regeln die Übergangsfrist um mindestens 15 Monate verlängert wird, das wäre zumindest bis zum 31. Dezember 2025. Schliesslich bittet Fairtrade die EU, Unterstützungsmassnahmen in Form von technischer Anleitung und Finanzierung für Produzent:innenorganisationen bereitzustellen, um sie nicht nur zu unterstützen, die Anforderungen zu erfüllen, sondern auch den ökologischen Landbau zu fördern.

Aktuell erfüllen laut unseren Schätzungen 60 Prozent der Fairtrade-zertifizierten Bio-Kaffee- und Kakaobauernfamilien sowie 95 Prozent der Bananenbauernfamilien die neue EU-Öko-Verordnung nicht. Das bedeutet, dass die Lebensgrundlagen von schätzungsweise mehr als 800'000 Familien auf dem Spiel stehen. Das neue Europäische Parlament muss sicherstellen, dass diese Themen ganz oben auf ihrer Agenda stehen.